{"id":595,"date":"2020-10-04T16:58:37","date_gmt":"2020-10-04T14:58:37","guid":{"rendered":"http:\/\/geschichte-brandenburg.de\/wordpress\/?page_id=595"},"modified":"2020-10-04T17:08:34","modified_gmt":"2020-10-04T15:08:34","slug":"benutzerordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/geschichte-brandenburg.de\/wordpress\/benutzerordnung\/","title":{"rendered":"Benutzerordnung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"has-text-align-center wp-block-heading\">Benutzungsordnung f\u00fcr die Bibliothek der Landesgeschichtlichen Vereinigung f\u00fcr die Mark Brandenburg<\/h1>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Bibliothek der \u201eLandesgeschichtlichen Vereinigung f\u00fcr die Mark Brandenburg\u201c ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Sie steht jedoch vorrangig ihren Mitgliedern zur Benutzung zur Verf\u00fcgung. Nur sie k\u00f6nnen B\u00fccher ausleihen. Andere Personen k\u00f6nnen die Best\u00e4nde zu den \u00d6ffnungszeiten nur im Lesesaal benutzen.<br>Die Leihfrist betr\u00e4gt f\u00fcr Mitglieder bei B\u00fcchern 4 Wochen und kann bei Bedarf auf Antrag einmal verl\u00e4ngert werden. Zeitschriften k\u00f6nnen maximal f\u00fcr 2 Wochen ausgeliehen werden. Bei aktuellen oder h\u00e4ufig nachgefragten Zeitschriften ist die Leihfrist auf eine Woche beschr\u00e4nkt; ungebundene Zeitschriften werden nicht ausgeliehen. Ausgeliehene B\u00fccher, die pfleglich zu behandeln sind, sind nur in der Bibliothek der Landesgeschichtlichen Vereinigung zur\u00fcckzugeben.<br><\/li><li><strong>Der Lesesaalbestand ist als Pr\u00e4senzbestand nicht ausleihbar. Nicht ausgeliehen werden au\u00dferdem B\u00fccher und Zeitschriften mit einem Erscheinungsjahr vor 1955, Werke mit den Signaturenbestandteilen SM (Sondermagazin) und GF (Gro\u00dfformate) sowie solche Werke, deren Erhaltungszustand eine Ausleihe aus konservatorischen Gr\u00fcnden nicht erlaubt.<\/strong><br><\/li><li>Soweit die gew\u00fcnschten Materialien nicht unmittelbar im Lesesaal zur Verf\u00fcgung stehen, werden sie nur von den anwesenden Mitgliedern des Bibliotheks- und Archivaus\u00adschusses aus dem Magazin bereitgestellt. Andere Personen als die Mitglieder des Vorstandes und des Bibliotheks- und Archivausschusses d\u00fcrfen das Magazin nicht betreten, es sei denn auf besondere Aufforderung.<br><\/li><li><strong>F\u00fcr alle Benutzer sind Kopien aus Bibliotheksbest\u00e4nden in jedem Fall nur nach R\u00fccksprache mit der Aufsicht m\u00f6glich. Die in Punkt 2 genannten Best\u00e4nde der Bibliothek d\u00fcrfen nicht durch den Benutzer selbst kopiert werden. Die Erstellung von Reproduktionen aus diesen Best\u00e4nden ist nur \u00fcber den Bibliothekar\/Archivar der Vereinigung m\u00f6glich.<\/strong><br><\/li><li>Werden die Leihfristen nicht eingehalten und nach schriftlicher Mahnung die B\u00fccher nicht zur\u00fcckgegeben, beh\u00e4lt sich die Landesgeschichtliche Vereinigung rechtliche Schritte vor. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Ausleihers. F\u00fcr nicht mehr auffindbare ausgeliehene Werke hat der Ausleiher den gleichen Titel in gleicher Auflage, Ausstattung und Qualit\u00e4t auf seine Kosten bereitzustellen (Naturalersatz). Ist dies wegen der Seltenheit des Werkes in einem absehbaren Zeitraum (4 Kalenderwochen) nicht m\u00f6glich, muss Schadenersatz in Geld geleistet werden, wobei die Geldleistung deutlich \u00fcber dem antiquarischen Wert des Buches liegen muss, um den Verlust f\u00fcr die Landesgeschichtliche Vereinigung auszugleichen.<br><\/li><li>Die Benutzung des Archivs ist nur nach R\u00fccksprache mit dem Archivar gestattet.<br><\/li><li>Vor Beginn der Benutzung sind Taschen im Vorraum einzuschlie\u00dfen und Oberbekleidung an der Garderobe abzulegen.<br><\/li><li>Der Benutzer erkennt diese Ordnung durch seinen Eintrag in das Benutzerbuch an.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Berlin, den 1. M\u00e4rz 2001<br>Der Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Benutzungsordnung f\u00fcr die Bibliothek der Landesgeschichtlichen Vereinigung f\u00fcr die Mark Brandenburg Die Bibliothek der \u201eLandesgeschichtlichen Vereinigung f\u00fcr die Mark Brandenburg\u201c ist \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. 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